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Coronavirus: Aktuelle Regeln für den Besuch von Lokalen

Seit 19. Mai sind in Österreich Gastronomie, Hotels, Fitnesscenter oder Saunen wieder geöffnet. Es gelten aber strenge Vorschriften. So müssen alle Besucher getestet, genesen oder geimpft sein („3-G-Regel“). Dabei ist folgendes zu beachten:

  • Geimpft sind Personen 22 Tage nach der ersten Impfung, für maximal drei Monate. Nach der zweiten Impfung verlängert sich dieser Zeitraum auf neun Monate ab der ersten Impfung. Wenn beim Impfstoff nur eine Impfung  vorgesehen ist, gilt man ab dem 22. Tag nach der Impfung bis neun Monate danach als geimpft. Als Nachweis gelten der Impfpass, die Impfkarte, ein Auszug aus dem elektronischen Impfregister („eImpfpass“) oder ein Handyfoto davon.
  • Genesene sind ab dem Tag ihrer Genesung ein halbes Jahr von der Testpflicht befreit. Es gelten der Absonderungsbescheid oder ein Attest. Auch hier reicht ein Handyfoto. Ein Nachweis über neutralisierende Antikörper zählt für weitere drei Monate ab dem Zeitpunkt des Tests.
  • Getestet sind Personen, die einen gültigen negativen Corona-Test haben. Negative Selbsttests, die behördlich registriert worden sind, gelten 24 Stunden. Antigen-Tests, etwa von Teststraßen oder Apotheken, gelten für 48 Stunden. PCR-Tests, darunter auch die Tests von „Alles gurgelt“ gelten 72 Stunden. Der Testnachweis gilt auf Papier und digital. Tests können auch vor Ort gemacht werden, diese gelten aber nur für die Dauer des Aufenthalts. 

Die Sperrstunde ist einheitlich mit 24.00 Uhr festgelegt. Es gibt eine Registrierungspflicht. Für einzelne Bereiche gelten zusätzliche Richtlinien.

Gastronomie

  • Es gelten die „3-G-Regel“ und die Registrierungspflicht.
  • Es gilt FFP2-Maskenpflicht, die Masken dürfen nur am Sitzplatz abgenommen werden.
  • Es gibt keinen Betrieb an der Bar.
  • In geschlossenen Räumen müssen Speisen und Getränke im Sitzen konsumiert werden. 
  • Zwischen den Tischen gibt es einen Mindestabstand.
  • In Innenräumen dürfen pro Tisch acht Personen sitzen, draußen sind es maximal sechzehn Personen.

Freizeiteinrichtungen und Sport

  • Es gelten die „3-G-Regel“ und die Registrierungspflicht.
  • Es gilt FFP2-Maskenpflicht, die Masken dürfen nur beim Sport selbst abgenommen werden.
  • Der Mindestabstand zwischen zwei Personen beträgt einen Meter, außer es gibt besondere Schutzvorrichtungen.
  • Pro Gast müssen mindestens 10 Quadratmeter zur Verfügung stehen.

Aktuelle Informationen zum Coronavirus und den Auswirkungen für die Szene findest Du auf GGG.at unter diesem Link.

Stand aller Angaben: 10. Juni 2021, alle Angaben ohne Gewähr

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Author: wordpressadmin